In einer Demokratie pflegt ein jeder mündiger Staatsbürger ein kritisches Verhältnis zu den Medien. Das reicht von der wohlmeinenden Überzeugung, dass erst die Vielheit der Quellen ein ausgewogenes Informationsangebot sicherstellt, also jede für sich mit Vorsicht zu genießen sei, über Manipulationstheorien, bei denen Instanzen der Macht die Leistungen der Presse zur Meinungsmache missbrauchen, bis hin zur Verärgerung, dass die eigene, gar nicht bloß private, vielmehr zu Anerkennung berechtigte Meinung unterrepräsentiert ist oder gar verschwiegen und verfälscht wird. Was ist dran an diesen Vorstellungen?
Außer den seriösen Medien gibt es seit einigen Jahren eine muntere Gegen- und Nebenöffentlichkeit, in der die selben mündigen Bürger selbst inszenieren was sie in der „Mainstream“ Öffentlichkeit so sehr vermissen. Dabei sind sie derart umtriebig, dass Mitte letzten Jahres der Bundestag ein „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Medien“, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, erlässt und so die Plattform-Betreiber in die Pflicht nimmt, gegen ‚Hasskommentare‘ und ‚Fake News‘ vorzugehen. Der deutsche Staat kommt nicht umhin, kritisch zur Kenntnis zu nehmen, was für eine Saubande er undifferenziert mit dem Recht auf freie Meinung und deren Bekanntmachung in den sogenannten ‚sozialen Medien‘ ausgestattet hat. Womit hat er es bei der Netzöffentlichkeit zu tun?
Offener Diskussionstermin der AG Analyse & Kritik