Gewaltvolle Auseinandersetzungen zwischen Bürger*innen und Polizeibeamt*innen sind komplexe Situationen. Während „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Anschluss häufig angezeigt wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Fälle rechtswidriger olizeilicher Gewaltanwendung im Dunkelfeld verbleibt. In unserem Vortrag wollen wir uns diesem Umstand aus zwei Perspektiven nähern: Zunächst soll es um den „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ ehen, der in den §§ 113 ff. StGB (Strafgesetzbuch) geregelt ist. Dabei etrachten wir Hintergrund und Entstehungsgeschichte der Normen sowie die jüngste Reform, bei der das Strafmaß angehoben und der „tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ gesondert unter Strafe gestellt wurde. Ergänzend dazu werden aus empirischer Perspektive erste Ergebnisse aus dem derzeit an der Ruhr-Universität Bochum durchgeführten Forschungsprojekt zu Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen vorgestellt.
Im Anschluss soll Raum für Fragen und Diskussion sein. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Johannes Busch und Hannah Espín Grau sind wissenschaftliche Mitarbeiter*innen am Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universtät Bochum
(mit Unterstützung vom FemRef Uni Bielefeld + EA Bielefeld)
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