Wann

05/12/2018    
18:00 - 20:00

Wo

X-A2 im Gang
Universitätsstr. 25, Bielefeld

Veranstaltungstyp

Amnesty International informiert über die Menschenrechtsverletzungen an Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht den geltenden Normen von „männlich“ und „weiblich“ entsprechen. 
Diese Variationen der Geschlechtsmerkmale können ganz unterschiedliche Formen annehmen. Manche sind von Geburt an offensichtlich, andere zeigen sich erst in der Pubertät oder noch später. Manche Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale – aber nicht alle – benutzen den Begriff „Intersexualität“ bzw. „intersexuell”, „intergeschlechtlich“ oder „inter*“. Im Bericht “Zum Wohle des Kindes?” (2017) dokumentiert Amnesty International die Menschenrechtsverletzungen in Deutschland und Dänemark, denen Kinder und Erwachsene mit Variationen der Geschlechtsmerkmale ausgesetzt sind, insbesondere die Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, Selbstbestimmung und Anerkennung vor dem Gesetz. Diese Menschenrechtsverletzungen werden im Rahmen von invasiven und unumkehrbaren „Normalisierungs“-Operationen und anderen ärztlichen Praktiken begangen, bei denen es sich nicht um Notfallmaßnahmen handelt. Diese medizinischen Eingriffe (Operationen und Hormonbehandlungen) können schädigende und unumkehrbare Konsequenzen für die physische und psychische Gesundheit haben. Dazu gehören z.B. Sterilisation/Kastration und/oder eine Geschlechtszuweisung, die nicht mit der Geschlechtsidentität übereinstimmt. Die Eingriffe und eine fehlende Unterstützung kann zu schweren emotionalen und physischen Traumata der Menschen führen und resultiert häufig zum Verlust der Fruchtbarkeit. Weiterhin können Probleme beim Wasserlassen und der Verlust der sexuellen Empfindsamkeit von Sexualorganen auftreten. Diese schädigenden medizinischen Eingriffe erfolgen häufig aufgrund stereotypischer Ideen von Geschlecht und der Intention Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zu “normalisieren”. Eltern, die häufig die Entscheidung für Kinder treffen müssen, die noch zu jung sind um in Operationen einzuwilligen, berichten von unzureichenden Informationen, auf deren Basis sie keine informierte Entscheidung treffen können und von einem Mangel an psychosozialer
 Unterstützung. Der Staat scheitert daran, die Menschen gegen solche Verstöße zu schützen.